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Stiften

Stiftungskapital, Zustiftungen

Das für Stiftungszwecke eingebrachte Kapital, sei es in Form des Stiftungskapitals der Bürgerstiftung LE oder in Form von Fonds oder unselbständigen Stiftungen, bildet die finanzielle Basis für die Gewährleistung einer nachhaltigen Zweckerfüllung. Es muss ungeschmälert erhalten bleiben. Lediglich die Kapitalerträge dürfen zur Abdeckung laufender Ausgaben verwendet werden.

 

Das Stiftungskapital muss eine dem Tätigkeitsumfang der Stiftung angemessene Höhe haben. Das aktuell gebundene Kapital der Bürgerstiftung ist den aktuellen Bilanzdaten zu entnehmen. Um die künftigen Aufgaben gut bewältigen zu können, muss dieses deutlich erhöht werden, sodass mit den Erträgen die laufenden Verwaltungskosten und die Förderzahlungen abgedeckt werden können und daneben im gesetzlich möglichen Rahmen eine Wertanpassung des Stiftungskapitals erfolgen kann.

 

Mit einem Beitrag von mindestens 1.000 Euro, der auch in Teilbeträgen entrichtet werden kann, können Sie Stifter werden und damit zur langfristigen Absicherung der Bürgerstiftung beitragen. Dazu sollten Sie die unten stehende Verpflichtungserklärungausfüllen und unserer Geschäftsstelle zuschicken. Ihre Zuwendung wird dem Stiftungskapital als Zustiftung zugeführt. Als Stifter sind Sie berechtigt, an den Stiftungsversammlungen teilzunehmen.

 

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