Zweck und Aufgaben der Bürgerstiftung Leinfelden-Echterdingen Der satzungsmäßige Rahmen der Zweckbestimmung der Bürgerstiftung ist weit gefasst, sodass sie sich entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten auf den folgenden Gebieten fördernd betätigen kann:
|
Der Stiftung ist es dabei untersagt, Aufgaben oder Förderungen zu übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Stadt oder des Staates gehören. Weitere Informationen zur aktuellen Betätigung der Bürgerstiftung kann in der Rubrik [Die Projekte] und in [Die Förderung] nachgelesen werden. |