Das für Stiftungszwecke eingebrachte Kapital, sei es in Form des Stiftungskapitals der Bürgerstiftung LE oder in Form von Fonds oder unselbständigen Stiftungen, bildet die finanzielle Basis für die Gewährleistung einer nachhaltigen Zweckerfüllung. Es muss ungeschmälert erhalten bleiben. Lediglich die Kapitalerträge dürfen zur Abdeckung laufender Ausgaben verwendet werden. |
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